Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte am 16.01.2014 5 Sa 180/13, dass die in § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG vorgesehene Kürzung des Urlaubsanspruches für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit durch den Arbeitgeber auch mit dem Europarecht vereinbar ist. Dabei könne der Arbeitgeber die Kürzung während sowie nach der Elternzeit erklären.